Punkte im Ausland
München [ENA] Mittlerweile haben eine Reihe von Ländern eigene Punktesysteme eingeführt. Zu unterscheiden sind Systeme, bei denen Punkte gesammelt werden, beispielsweise wie in Dänemark, Deutschland, Griechenland, Großbritannien, Irland, Polen, Slowenien und Tschechien. Es gibt auch andere Punktesysteme.
So werden in Frankreich, Italien, Spanien oder Luxemburg Strafpunkte von einem Guthaben abgezogen werden. Das bedeiutet: Die in diesen Ländern kassierten Punkte werden nicht in Flensburg erfasst, auch wenn die ausländische Behörde das Kraftfahrtbundesamt über den Punkteeintrag informiert. Im Tatland kann für den Kraftfahrer allerdings ein Punktekonto angelegt werden, auf das dann weitere Verkehrsverstöße in diesem Land eingehen. Hat man sein Punktelimit erreicht, kann ein Fahrverbot für das Staatsgebiet verhängt werden.
Die Fahrerlaubnis in Deutschland bleibt somit von ausländischen Fahrverboten unberührt, selbst wenn das Dokument im Urlaubsland eingezogen wird. Fährt man dann in Deutschland ohne Legitimationsnachweis, riskiert man ein Verwarnungsgeld von 10 Euro. Erfährt das Kraftfahrtbundesamt vom ausländischen Fahrverbot, wird dieses im Verkehrszentralregister eingetragen. Der ansonsten nur «informatorische» Charakter des Eintrags kann sich dann aber im Falle einer späteren Eignungsbeurteilung doch noch negativ auf die Fahrerlaubnis auswirken.




















































