Freitag, 10.02.2012 21:36 Uhr

P-Konto mit Startschwierigkeiten

Verfasser: Willi Maciol Stein, 06.09.2010, 19:20 Uhr
Nachricht/Bericht: +++ Wirtschaft und Finanzen +++ Bericht 2102x gelesen

Stein [ENA] Am 1. Juli trat das Gesetz zum neuen Pfändugsschutzkonto, kurz P-Konto, in Kraft. Auf diesm erhält ein Schuldner für sein Guthaben einen automatischen Basispfändungsschutz von 985,15 Euro pro Monat, um damit seinen Lebensunterhalt (Miete, Strom etc. ) bestreiten zu können. Dabei ist es egal, aus welchen Einkünften das Guthaben stammt. So genießen auch Selbstständige Pfändungsschutz.

Doch kurz nach Einführung gab es für einige P-Konto-Inhaber ein böses Erwachen. Einkünfte oder Sozialleistungen für den Monat Augustwurden bereits im Juli gepfändet und sie standen ohne Geld für den Lebensunterhalt da. Wie konnte es dazu kommen? Hier handelt es sich um das sogenannte Monatsanfangsproblem. Dieses ergibt sich, da staatliche Transferleistungen wie Arbeitslosengeld am Monatsende für den nächsten Monat überwiesen werde. Der Pfändungsgeschützter Betrag gilt aber jeweils für den Kalendermonat, egal für welchen Monat der Eingang bestimmt ist. Beispiel: Angenommen, jemand hat ende Juni 1250 Euro erhalten und Anfang Juli davon noch 1000 Euro auf dem Konto.

So sind davon 985,15 Euro geschützt, die restlichen 14,85 Euro dürfen gepfändet werden. Soweit, so gut. Geht aber nun Ende Juli die Leistung für August ein, so ist der geschützter Betrag für Juli bereits ausgeschöpft und der gesamte eingang von 1250 kann gepfändet werden, obwohl er nicht für Juli, sondern für August gedacht ist. Das kann dazu führen, dass Betroffenen zumindest für einen Monat kein Geld für den Lebensunterhalt haben. Im Folgemonat besteht das Problem nicht mehr, denn der Freibetrag kann wieder ausgeschöpft werden.

Als das Problem erstmalig auftrat, antwortete mann auf eine Anfrage von Bild.de ,, Betroffene können dadurch notwendige Dinge nicht bezahlen und tappen noch mehr in die Schuldenfalle. Sie benötigen schelle und unkomplizierte Hilfe, damit sie in den kommenden Wochen über die Runden kommen. " Das Bundesjustizministerium prüfe den Fall, so ein Sprecher. Betroffene könnten beim Amtsgericht eine Erhöhung ihres Freibetrages beantragen. Eine andere möglichkeit zur Selbsthilfe ist, zu beantragen, dass die Bank eingehende Gutschriften erst vier Wochen nach dem Buchungstag, jeweils zum darauf folgenden Monatswechsel, an Gläubiger abführen darf.

Vordrucke dazu und Infos bietet das Forum Schuldnerberatung auf www.f-sb.de. Der herkömmliche Kontopfändungsschutz besteht weiter hin. Wer noch nicht auf P-Konto umgestellt hat sollte damit warten, bis die Problematik gelöst ist.

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